Medienrecht

Das Medienrecht stellt eine Querschnittsmaterie dar, die sich mit den Regelungen privater und öffentlicher Information beschäftigt. Die Bereiche Presse, Radio und Fernsehen gehören ebenso dazu wie das Persönlichkeitsrecht.

Wir beraten und vertreten Verlage, Fernsehsender, Produktionsunternehmen bereits im Vorfeld von Veröffentlichungen, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Wir stehen aber auch Personen und Unternehmen zur Seite, die durch Fernsehberichte, Zeitungsartikel, Radiosendungen oder andere Medienberichterstattungen betroffen sind. 

Neben den juristischen Möglichkeiten, berücksichtigen wir auch das Bild in der Öffentlichkeit und nutzen die Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit (Litigation PR).

Ein Auszug aus unserem Tätigkeitsfeld im Medienrecht:

  • Beratung und Vertretung bei Verletzung am Recht am eigenen Bild
  • Beratung und Vertretung bei Verletzung des Persönlichkeitsrecht (Gegendarstellung, Richtigstellung, Schadensersatz, Widerruf)
  • Beratung und Vertretung bei presserechtlichen Ansprüchen
  • Beratung und Vertretung bei medienrechtlichen Ansprüchen
  • Buchverträge
  • Projektverträge
  • Verträge bei Filmproduktionen
  • einstweilige Verfügungen / Klagen bei Presseveröffentlichungen