Markenanmeldung

MARQUARDT Rechtsanwälte beraten Mandanten bei einer Markenanmeldung von deutschen Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), von Unionsmarken beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und bei der Erlangung von internationalem Markenschutz.

Erarbeitung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses

Im Rahmen einer individuellen Beratung klären wir zusammen mit unseren Mandanten zunächst, für welche Waren und Dienstleistungen die Marke sinnvollerweise eingetragen werden sollte. Es muss auch geprüft werden, ob das Kennzeichen, für welches Sie Schutz begehren, überhaupt in das Markenregister eingetragen werden kann.

Markenrecherche

Vor der Anmeldung einer Marke sollte sichergestellt werden, dass nicht bereits ein identisches oder ein ähnliches Kennzeichen existiert. Eine Markenrecherche gibt Auskunft darüber, ob die Anmeldung bzw. Benutzung der Marke Rechte Dritter verletzen würde. 

Wir übernehmen für Sie die Stellung des Antrages beim Markenamt und führen den gesamten folgenden Schriftverkehr.

Nach dem Eingang der Anmeldung und Einzahlung der entsprechenden Gebühren prüft das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) bzw. das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), ob Eintragungshindernisse vorliegen.

Kosten einer Markenanmeldung

Welche Kosten für die Markenanmeldung in Ihrem Fall genau anfallen, können wir Ihnen in einem ersten Beratungsgespräch mitteilen.

Zu den Anwaltsgebühren treten die amtlichen Gebühren hinzu.

Gebühren für deutsche Markenanmeldung

Die Gebühren des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) belaufen sich auf 300 € für die Anmeldung (290 € bei online-Anmeldung) einer nationalen Marke für drei Warenklassen und weitere 100 € für jede weitere Warenklasse.

Gebühren Unionsmarke

Die Anmeldegebühr einer Marke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) für eine Warenklasse liegt bei 850 €. Die Gebühr für die zweite Klasse beträgt 50 € und ab der dritten Klasse 150 € je Klasse.

Gebürhen IR-Marke

Bei internationalen Anmeldungen über die World Intellectual Property Organization (WIPO) berechnen sich die amtlichen Gebühren nach den Ländern, in denen der Mandant Markenschutz begehrt. Wir berechnen Ihnen dabei vorab ganz konkret die entstehenden Kosten. Sofern ein Markenschutz über die WIPO nicht möglich ist, melden wir die Marken vor Ort im Ausland mit unseren Partnern vor Ort an, mit denen wir seit Jahren erfolgreich auch in exotischen Ländern Markenanmeldungen schon erfolgreich vorgenommen haben.  

Ein Auszug aus unserem Tätigkeitsfeld bei einer Markenanmeldung:

  • Markenrecherche (Identitätsrecherche, Ähnlichkeitsrecherche)
  • Prüfung der Eintragungsfähigkeit der Marke
  • Erstellung eines individuellen Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
  • Stellung Antrag auf Eintragung der Marke in das Register
  • Überwachung der Fristen
  • Führung der gesamten Kommunikation mit dem Markenamt
  • Führung der gesamten Kommunikation mit Rechtsanwälten im Ausland (bei Auslandsanmeldung bei ausländischen nationalen Markenämtern
  • Prüfung von Widersprüchen Dritter
  • Überreichung der Markenurkunde