Vertriebsrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei Fragen im Bereich des Vertriebsrechts und begleiten bei entscheidenden Entwicklungen in dem Unternehmen unserer Mandanten.

Unter Vertriebsrecht wird i.d.R. die Organisation des Absatzes und den damit zusammenhängenden Tätigkeiten auf allen Handelsstufen verstanden. Eine zusammenhängende Regelung in einem Gesetz existiert nicht. Die relevanten Vorschriften finden sich sowohl im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Handelsgesetzbuch (HGB) und im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), aber auch den Vorschriften zum Kartellrecht, Wettbewerbsrecht und Datenschutzrecht. 

Wir vertreten und beraten insbesondere große und mittelständische Unternehmen, Händler, Handelsvertreter, Makler und Freelancer.

Wir sind dauerhaft als anwaltliche Vertreter und Berater im Vertriebsrecht tätig und sind daher in allen Bereichen auf dem neuesten Stand. Die bei unserer Tätigkeit gesammelten, umfassenden Erfahrungen und tiefen Kenntnisse in diesem Bereich können wir für unsere Mandanten uneingeschränkt einsetzen.

Dabei legen wir besonderen Wert auf die strategischen Weichenstellungen und optimale Verträge und Vertragspakete. Denn häufig kommt es nicht nur auf die Gestaltung eines Vertrages, sondern auf die Schaffung oder Überarbeitung ganzer Vertriebsstrukturen und den Aufbau und die Begleitung von Vertriebssystemen und die geschlossenen Vertriebssysteme an.

Die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im Vertriebsrecht

Gerade im Vertriebsrecht ist die sorgfältige Gestaltung von Verträgen für den Erfolg eines Unternehmens wichtig. Durch konkrete, den Bedürfnissen jedes einzelnen Mandanten zugeschnittene Vertragslösungen und regelmäßiger Überprüfung und Anpassung der Vertragswerke lässt sich häufig eine für den Mandanten vorteilhafte Vertragslage schaffen. Streitigkeiten können im Vorfeld vermieden werden.

Unsere Rechtsanwälte achten darauf, dass strategisch überhaupt die richtigen Vertragstypen ausgewählt und in den Verträgen die notwendigen und bestmöglichen Regelungen aufgenommen und die optimalen Gestaltungsmöglichkeiten gewählt werden.

Wir gestalten unter anderem folgende Vertriebsverträge:

  • Lizenzverträge
  • Handelsvertreterverträge
  • Händlerverträge/ Vertragshändlerverträge
  • Generalimporteurverträge
  • Verträge Distributoren
  • Lieferverträge
  • Einkaufsverträge
  • Rahmenlieferverträge
  • Vertriebsverträge
  • Rahmenlieferungsverträge
  • Versicherungsvertreterverträge
  • Untervertreterverträge
  • Franchiseverträge
  • Vertragshändlerverträge
  • Merchandisingverträge

Vertriebssysteme

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Konzeptionierung und Gestaltung von Vertriebssystemen. Wir erstellen neue Vertragsstrukturen, arbeiten neue Vertragssysteme für Vertragshändler aus und entwerfen dazu passende Vergütungsmodelle und Provisionsvereinbarungen.

Dabei haben wir besonders geschlossene Vertriebssysteme im Blick sowie die rechtlichen Möglichkeiten, die Vertriebswege zu beschränken und zu steuern und die Händler mit gleichzeitig fairen Verträgen zu hohen Umsätzen zu motivieren.

Begleitende Beratung im Vertriebsrecht

Unsere Tätigkeit ist jedoch nicht auf die Erstellung der jeweiligen Vertriebskonzepte und Verträge beschränkt. Wir führen für unsere Mandanten bundesweit und im europäischen Ausland auch Vertragsverhandlungen.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten auch fortlaufend zu allen anfallenden Fragen, wie in folgenden Bereichen:

  • Durchsetzung von Lieferpflichten und Lieferansprüchen
    • Nichtbelieferung
    • Änderung des Produktsortiments und Markenportfolios
  • Änderung der Vertragsgebiete
  • Änderung der Vertriebswege
  • Provisionsansprüche und Vergütungsansprüche
  • Rückbelastung von Provisionen
  • Vertragsverstöße
    • Folgen der Nichteinhaltung von UVP
    • Mindestumsätze und Bonusprogramme
  • Wettbewerbsverstöße
  • Kündigungen

Beratung im Konfliktfall und Prozessvertretung im Vertriebsrecht

Unsere Tätigkeit erstreckt sich auch auf die rechtliche und strategische Beratung im Konfliktfall. Wir sehen (auch auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse) die Kooperation als langfristigste und wachstumsorientierteste Verhaltensweise an.

Wir setzen dabei modernste Methoden der außergerichtlichen Streitbeilegung und Mediation ein, um eine gütliche Einigung im Sinne unserer Mandanten zu erreichen.

Ist eine Konfrontation aber unausweichlich oder vom Vertragspartner des Mandanten gewollt, führen wir gerichtliche Auseinandersetzungen mit aller Entschlossenheit und unter Anwendung aller prozessualer Möglichkeiten. Wir können dabei auf eine über 20-jährige, intensive Prozesserfahrung in ganz Deutschland zurückgreifen.

Ausgleichsansprüche und Vertragsabwicklung im Vertriebsrecht

Wir übernehmen auch die Beratung bei der Abwicklung und Beendigung von Verträgen, was insbesondere bei Vertragshändlern und Handelsvertretern eine besondere Bedeutung hat.

  • Ermittlung der Höhe des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters (§ 89b HGB)
  • Ermittlung der Höhe von Ansprüche des Vertragshändlers
  • Verhandlung von Aufhebungsverträgen
  • Abwicklung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten
  • Abwicklung von Generalimporteuerverträge