Arbeitsrecht für den Betriebsrat

Als institutionalisierte Arbeitnehmervertretung in Betrieben, Unternehmen und Konzernen arbeitet der Betriebsrat häufig gut mit dem Arbeitgeber zusammen.

Da Arbeitnehmer und Arbeitsgeber aber nicht immer die gleichen Interessen verfolgen, kommt es natürlich auch zu Auseinandersetzungen.

Wir beraten und unterstützen den Betriebsrat und/oder einzelne Betriebsratsmitglieder bei individualarbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Problemen.

Wir agieren als Sachverständige nach § 80 Abs. 3 BetrVG, als auch Berater im Sinne des § 111 S. 2 BetrVG zur Seite.

Wir haben umfassende Erfahrungen bei der Beratung und Vertretung von Betriebsräten.

Wir beraten und vertreten Betriebsräte insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Allgemeine Beratung und Vertretung von Betriebsräten
  • Beratung bei der Durchsetzung von Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten
  • Beratung bei Erstellung von Sozialplänen
  • Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen
  • Vertretung in Einigungsstellenverfahren