Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Wir vertreten Unternehmer und Arbeitgeber in ihren arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Hierzu gehören alle rechtlichen Fragen, Probleme und Bereiche, mit denen ein Arbeitgeber konfrontiert wird. Ziel ist es immer, eine für das Unternehmen optimale Lösung zu finden. Das kann jedoch nur gelingen, wenn auch die Arbeitnehmerinteressen adäquat berücksichtigt werden. 

Wir legen bei unserer Beratung vor allem Wert auf eine präventive, streitvermeidende Beratung und speziell für die Interessen des Unternehmers abgestimmte Arbeitsverträge.

Bei bereits entstandenen Problemen prüfen wir immer erst die Chancen einer einvernehmlichen und günstigen Lösung, um die Produktivität des Unternehmens möglichst wenig zu beeinträchtigen und den Betriebsfrieden zu wahren. Sofern eine konfrontative Auseinandersetzung nicht zu vermeiden ist, setzen wir uns optimal für die Durchsetzung der Rechte und Möglichkeiten des Arbeitgebers ein, sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich.

Unsere Mandanten profitieren von unserer langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht und hunderter Kündigungen, Aufhebungsvereinbarungen und gerichtlichen Kündigungsschutzverfahren. Dr. Marquardt ist seit über 20 Jahren für Mandanten im Arbeitsrecht tätig.

Zu den Schwerpunkten unserer Tätigkeit im Arbeitsrecht für Arbeitgeber gehört:

  • Erstellen von Arbeitsverträgen mit festangestellten Arbeitnehmern in Vollzeit oder Teilzeit
  • Erstellen von Arbeitsverträgen für befristete Arbeitsverhältnisse
  • Erstellen von Verträgen mit Auszubildenden, Praktikanten, Aushilfen
  • Prüfung von bestehenden Arbeitsverträgen
  • Zusatzvereinbarung für besonders sensible Bereiche von Unternehmen (Geheimhaltung, Nutzung von betrieblichen und privaten Telekommunikationseinrichtungen,
    Firmenwagen, Handys, E-Mails etc.)
  • Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren
  • Beratung bei der Einstellung und Kündigung von Behinderten und gleichgestellten Personen, Vertretung beim Integrationsamt
  • Verhandlung von Aufhebungsverträgen und Abfindungsvereinbarungen 
  • Beratung bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat
  • Erstellen von Abmahnungen
  • Beratung bei der Vorbereitung von Kündigungen
  • Erstellen von Kündigungen und Aufhebungsverträgen
  • Prozessvertretung im Kündigungsschutzprozess

Wir haben bei unserer Beratung einen Fokus auf die gegenseitige Fairness von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dazu gehört auch der richtige Umgang mit der leider oft wenig thematisierten, fehlenden Fairness der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber. Hierzu gehören das optimale Vorgehen gegen vorgetäuschte Krankschreibungen von Arbeitnehmern, der Schutz vor dem Abfluss von Betriebsgeheimnissen und Kundendaten und der geregelte Umgang der Nutzung von Handys, E-Mails und allen Telekommunikationsmitteln des Unternehmens. Wir unterstützen Sie bei der strategischen Planung und der Ablaufplanung von Kündigungen, um möglichst Schaden vom Unternehmen abzuhalten.