Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Wir vertreten Unternehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen und setzen uns dafür ein, dass die Interessen unserer Mandanten optimal berücksichtigt werden.
Unser Leistungsspektrum umfasst alle rechtlichen Fragen und Probleme, mit denen ein Arbeitgeber konfrontiert wird. Ziel ist es immer, eine für das Unternehmen optimale Lösung zu finden. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn auch die Interessen der Arbeitnehmer adäquat berücksichtigt werden.

Präventive Beratung und maßgeschneiderte Verträge

Wir legen besonderen Wert auf präventive, streitvermeidende Beratung und die Erstellung speziell auf die Interessen des Unternehmers abgestimmter Arbeitsverträge. Hierzu gehören:

  • Arbeitsverträge für festangestellte Arbeitnehmer: Vollzeit oder Teilzeit
  • Arbeitsverträge für befristete Arbeitsverhältnisse
  • Verträge mit Auszubildenden, Praktikanten und Aushilfen
  • Prüfung bestehender Arbeitsverträge
  • Zusatzvereinbarungen für sensible Unternehmensbereiche: Geheimhaltung, Nutzung von betrieblichen und privaten Telekommunikationseinrichtungen, Firmenwagen, Handys, E-Mails etc.

Konfliktlösung und Prozessvertretung

Bei bereits entstandenen Problemen prüfen wir stets die Chancen einer einvernehmlichen und günstigen Lösung, um die Produktivität des Unternehmens möglichst wenig zu beeinträchtigen und den Betriebsfrieden zu wahren. Falls eine konfrontative Auseinandersetzung unvermeidbar ist, setzen wir uns optimal für die Rechte und Möglichkeiten des Arbeitgebers ein, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Unsere Leistungen umfassen:

  • Prozessvertretung vor Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren sowie dem Bundesarbeitsgericht
  • Beratung bei der Einstellung und Kündigung von Behinderten und gleichgestellten Personen sowie Vertretung beim Integrationsamt
  • Verhandlung von Aufhebungsverträgen und Abfindungsvereinbarungen
  • Beratung bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat
  • Erstellen von Abmahnungen
  • Beratung und Vorbereitung von Kündigungen
  • Erstellen von Kündigungen und Aufhebungsverträgen
  • Prozessvertretung im Kündigungsschutzprozess

Erfahrung und Expertise

Unsere Mandanten profitieren von unserer langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht, darunter hunderte Kündigungen, Aufhebungsvereinbarungen und gerichtliche Kündigungsschutzverfahren. Dr. Marquardt und Frau Rechtsanwältin Melchiorre sind seit über 20 Jahren für Mandanten im Arbeitsrecht tätig.

Aktuelle Rechtsprechung und neue Entwicklungen

Wir integrieren kontinuierlich die neuesten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtshofs in unsere Beratung, um sicherzustellen, dass unsere Mandanten stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sind. Besonders stolz sind wir auf unseren Erfolg im folgenden Fall:

Erfolg vor dem Bundesarbeitsgericht – BAG 6 AZR 357/20

Am 13. Oktober 2021 haben wir erfolgreich einen Fall vor dem Bundesarbeitsgericht (6 AZR 357/20) gewonnen. In diesem Urteil wurde entschieden, dass Arbeitgeber keine Lohnfortzahlungspflicht in bestimmten Fällen von Betriebsschließungen haben (in diesem Fall bei pandemiebedingter Betriebsschließung). Dieses wegweisende Urteil bestätigt unsere Expertise und unseren Einsatz für die Rechte unserer Mandanten.

Weitere wichtige Entscheidungen

  1. BAG Urteil vom 22. Februar 2022 (3 AZR 447/21): Hier stellte das BAG klar, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, Überstunden nur dann zu vergüten, wenn diese angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden oder zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren.
  2. BAG Urteil vom 12. April 2023 (5 AZR 404/22): Das BAG hat ausgeurteilt, dass ein Aufhebungsvertrag, der unter psychischem Druck oder unzulässiger Einflussnahme des Arbeitgebers zustande gekommen ist, unwirksam sein kann. Dieses Urteil mahnt dazu, bei der Verhandlung und dem Abschluß von Aufhebungsverträgen keinerlei unzulässigen Druck aufzubauen.
  3. BAG Urteil vom 17. Januar 2024 (8 AZR 112/23): Das BAG entschied, dass Arbeitnehmer Anspruch auf eine Erhöhung ihres Urlaubsanspruchs haben, wenn sie während des Urlaubs durch Krankheit arbeitsunfähig werden. Diese Entscheidung betont die Notwendigkeit einer korrekten Handhabung von Urlaubsansprüchen im Krankheitsfall.

Schwerpunkte und strategische Beratung

Unser Fokus liegt auf der gegenseitigen Fairness von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dazu gehört auch der Umgang mit der oft wenig thematisierten Fairness von Arbeitnehmern gegenüber Arbeitgebern. Wir bieten strategische Beratung und Unterstützung in Bereichen wie:

  • Vorgehen gegen vorgetäuschte Krankschreibungen von Arbeitnehmern
  • Schutz vor dem Abfluss von Betriebsgeheimnissen und Kundendaten
  • Geregelter Umgang mit der Nutzung von Handys, E-Mails und Telekommunikationsmitteln des Unternehmens

Wir unterstützen Sie bei der strategischen Planung und Ablaufplanung von Kündigungen, um Schaden vom Unternehmen abzuhalten und den Betriebsfrieden zu wahren.

Kontakt

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um eine individuelle Beratung zu vereinbaren. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und Expertise im Arbeitsrecht zur Seite.