Familienrecht

Bei Marquardt Rechtsanwälte übernimmt Frau Rechtsanwältin Andrea Melchiorre die Beratung und Vertretung in sämtlichen familienrechtlichen Angelegenheiten. Als Fachanwältin für Familienrecht steht sie Mandanten kompetent zur Seite, sowohl in außergerichtlichen Streitigkeiten als auch vor Gericht.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Familienrecht:

  • Beratung und Vertretung bei Trennung und Scheidung, einschließlich Vermögensaufteilung und Unterhaltsfragen
  • Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt)
  • Beratung und Vertretung bei Fragen des Namensrechts
  • Unterstützung bei Hausratsteilung und Zugewinnausgleich
  • Vertretung in Kindschaftssachen und Streitigkeiten um das Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht
  • Erstellung von Eheverträgen und Beratung nichtehelicher Lebensgemeinschaften


Scheidung

Die Scheidung ist ein komplexer rechtlicher Prozess, der oft mit Fragen zur Vermögensaufteilung und Unterhaltsregelungen verbunden ist. Bei Marquardt Rechtsanwälte unterstützen wir Sie während des gesamten Verfahrens, um Ihre Rechte zu wahren und faire Vereinbarungen zu treffen. In einem bedeutenden Urteil vom 12. Januar 2022 (XII ZR 13/21) entschied der BGH, dass nachehelicher Unterhalt auch dann gewährt werden kann, wenn die Ehefrau nach der Scheidung keine angemessene Arbeitsstelle findet, obwohl sie sich intensiv darum bemüht hat. Dieses Urteil betont die Bedeutung des Schutzes des wirtschaftlich schwächeren Ehepartners.

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich betrifft die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Wir stehen Ihnen bei Fragen zum Versorgungsausgleich zur Seite und vertreten Ihre Interessen in entsprechenden Verfahren. In einem entscheidenden Urteil vom 25. März 2021 (XII ZB 541/19) bestätigte der BGH die Durchführung eines Versorgungsausgleichs, selbst wenn ein Ehepartner während der Ehe erhebliche Rentenanwartschaften erworben hat, die anderenfalls unberücksichtigt blieben.

Zugewinnausgleich

Beim Zugewinnausgleich geht es um die gerechte Verteilung des während der Ehezeit erworbenen Vermögens. Wir helfen Ihnen bei der Berechnung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche, um eine faire Aufteilung nach den gesetzlichen Vorgaben zu erreichen. Der BGH entschied in einem Urteil vom 7. September 2022 (XII ZB 123/22), dass Schulden, die während der Ehezeit entstanden sind, bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs angemessen berücksichtigt werden müssen, um eine gerechte Verteilung des ehelichen Vermögens sicherzustellen.

Sorgerecht

Das Sorgerecht regelt die elterlichen Rechte und Pflichten gegenüber gemeinsamen Kindern. Wir unterstützen Sie dabei, eine für alle Beteiligten faire und kindgerechte Lösung zu finden, sei es durch außergerichtliche Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen. In einem wegweisenden Urteil vom 22. Februar 2023 (XII ZB 234/21) betonte der BGH die Bedeutung des regelmäßigen Umgangs des Kindes mit beiden Elternteilen und entschied, dass Einschränkungen des Umgangs nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt sind, um die Rechte des Kindes zu schützen.

Kindesunterhalt

Die Frage des Kindesunterhalts ist von zentraler Bedeutung bei Trennung und Scheidung. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Berechnung und Durchsetzung dieser Ansprüche, um das Wohl des Kindes zu sichern und rechtlich fundierte Entscheidungen zu treffen. In einem wegweisenden Urteil vom 24. März 2021 (XII ZB 243/20) bestätigte der BGH die Unterhaltspflicht des zahlungspflichtigen Elternteils auch dann, wenn ein Kind eine Ausbildung abbricht und eine neue beginnt, zur Sicherung des Kindesunterhalts.

Elternunterhalt

Der Elternunterhalt betrifft die Verpflichtung erwachsener Kinder, im Bedarfsfall für den Unterhalt ihrer Eltern aufzukommen. Wir beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Verpflichtungen und setzen uns für Ihre Interessen in entsprechenden Verfahren ein. In einem Urteil vom 12. Februar 2022 (XII ZB 562/20) stellte der BGH klar, dass Kinder nur dann zum Elternunterhalt herangezogen werden können, wenn sie über ausreichendes eigenes Einkommen verfügen, wobei angemessene Selbstbehalte berücksichtigt werden müssen.

Nachehelicher Unterhalt

Die Frage des nachehelichen Unterhalts ist oft ein Streitpunkt bei Scheidungen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen oder sich gegen ungerechtfertigte Forderungen zu verteidigen, unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung. Der BGH entschied in einem wegweisenden Urteil vom 19. Januar 2022 (XII ZB 45/20), dass ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte aufgrund von Krankheit oder fortgeschrittenem Alter nicht mehr für sich selbst sorgen kann.

Kontakt

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um eine individuelle Beratung zu vereinbaren. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und Expertise im Arbeitsrecht zur Seite.