Der Begriff des Fotorechts hat sich mit der Zeit als eine Art Oberbegriff für verschiedene Rechtsgebiete herausgebildet. Neben dem klassischen Recht am eigenen Bild umfasst er vor allem auch das Recht der Fotografen an den von ihnen erstellten Werken bzw. Fotografien. Das Fotorecht ist damit letztendlich vor allem ein Unterfall des allgemeinen Urheberrechts.
Berufsfotografen
Gerade bei der Vertretung von Berufsfotografen haben wir über die Jahre eine ganz besondere Qualifikation erlangt. Grundlage hierfür bildet selbstverständlich das allgemeine juristische Rüstzeug. Dies spiegelt sich beispielsweise in entsprechenden Fachanwaltstiteln, wie auch in unserer Kommentierung eines namhaften Urheberrechtskommentars wider.
Mit dieser überdurchschnittlichen Grundlage konnten wir in der Vergangenheit für unsere Mandanten im Bereich der Berufsfotografie ganz erhebliche Erfolge erzielen. Im Zentrum steht dabei stets die aktive Durchsetzung von Ansprüchen, bei der unberechtigten Nutzung von Fotografien.
Selbstverständlich orientieren wir uns stets an den Interessen unserer Mandanten. Hierzu zählt vor allem die Erstellung von
Abmahnungen
und die sich anschließende Geltendmachung und Durchsetzung der Ansprüche für unsere Mandanten. Da wir stets die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten berücksichtigen, sind wir immer bestrebt, ein für sie optimales Ergebnis zu erzielen. So konnten wir bereits eine Reihe maßgeblicher
Vergleiche und Lizenzverträge
ffür unsere Mandanten abschließen, die sich für sie als besonders wirtschaftlich attraktiv darstellten. Dabei berücksichtigen wir natürlich immer auch die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung. Doch auch für den Fall, dass eine Einigung nicht möglich ist, unterstützen wir unsere Mandanten bei der gerichtlichen Geltendmachung ihrer Ansprüche durch die Erstellung von Anträgen auf
Erlass einstweiliger Verfügungen
oder auch die Durchführung regulärer
Klageverfahren
vor den Amts- und Landgerichten, bis hin zu den Oberlandesgerichten (bzw. dem Kammergericht Berlin). Auch dabei konnten wir über die letzten 15 Jahre ganz maßgebliche Erfolge erzielen.
Es war uns sogar möglich, entgegen einem aktuellen Trend, sogar hohe Streitwerte für einzelne Fotografien, wie auch namhafte Schadensersatzbeträge für unsere Mandanten erstreiten. Dies ist umso bemerkenswerter, als dass die Gerichte und insbesondere der BGH in den letzten Jahren auch im Bereich des Fotorechts immer restriktiver entscheiden, gerade was Schadensersatzbeträge anbelangt. Vor allem die Darstellung der Lizenzierungspraxis unserer Mandanten bildete dabei oft die Grundlage dafür, dass wir wirtschaftlich attraktive Ergebnisse erzielen konnten.