Das Designrecht befasst sich mit dem Schutz von ästhetischen Gestaltungen. Das Design eines Produkts, also deren Farb- und Formgebung wird als qualitätsbestimmende Produkteigenschaft angesehen. Ein individuelles Design hebt zudem das eigene Produkt heraus und stellt ein modernes und wichtiges Marketinginstrument für Unternehmen dar.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen beraten und vertreten wir unsere Mandanten sowohl bei der Durchsetzung von Ansprüchen bei der Verletzung von Designrechten, aber auch bei der Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund einer Designverletzung nach Erhalt einer Abmahnung, einstweiligen Verfügung oder Klage.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei allen Fragen des Designrechts und melden Designs bei nationalen und europäischen Markenämtern an.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen beraten und vertreten wir unsere Mandanten sowohl bei der Durchsetzung von Ansprüchen, bei der Verletzung von eigenen Designrechten als auch bei der Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund einer Designverletzung nach Erhalt einer Abmahnung, einstweiligen Verfügung oder Klage.
Ein Auszug aus unserem Tätigkeitsfeld im Designrecht:
- Rechtliche Analyse des Design-Portfolios und strategische Beratung
- Entwicklung und Umsetzung von Schutzrechtsstrategien
- Prüfung der Schutzfähigkeit eines Designs
- Kollisionsrecherche
- Designanmeldung (DPMA, EUIPO)
- Gestaltung und Überprüfung von Verträgen (Lizenzverträge, Übertragungsverträge usw.)
- Verfassen und Abwehr von designrechtlichen Abmahnungen
- Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen / Designrechten
- Behördliche Verfahren (Widersprüche, Beschwerde, Beanstandungen, Löschung usw.)
- außergerichtliche Vertretung
- gerichtliche Vertretung / Prozessvertretung