Aktuell und in den nächsten Jahren stehen in Deutschland insbesondere in mittelständischen Unternehmen tausende Unternehmensnachfolgen bzw. Unternehmensverkäufe an.
Unabhängig von den Gründen der geplanten Unternehmensnachfolge bzw. Unternehmensverkaufs wie Alter oder Krankheit ist dieser Schritt für die meisten Unternehmer, die über Jahre das Unternehmen aufgebaut und geprägt haben oder bereits von der Generation zuvor übernommen haben, mit sehr viel Emotionen verbunden. Schon die Auswahl des Nachfolgers stellt einen schwierigen Prozess dar. Umso wichtiger ist es, neben diesen Problemen die rechtlichen Rahmenbedingungen bereits im Vorfeld zu klären. Neben den steuer- und erbrechtlichen Regelungen muss an alle rechtlichen Aspekte gedacht werden, um den Unternehmensverkauf bzw. die Unternehmensnachfolge rechtlich abzusichern. Wichtig ist, die Zukunft des Unternehmens und die der Angestellten zu sichern, aber auch den finanziellen Ausgleich für den Unternehmer zu regeln.
Häufig findet eine Übergabe an die nächste Generation innerhalb der Familie statt. Sofern das Unternehmen auf einzelne Personen übertragen werden soll, müssen hier häufig Ausgleichsregelungen mit anderen Familienangehörigen getroffen werden.
Hier stehen die steuer- und erbrechtlichen Aspekte sicherlich im Vordergrund.
Aber auch die Nachfolge auf Personen, die nicht der Familie angehören wie Mitarbeitern des Unternehmens, Investoren oder an Konkurrenten, findet statt.
Wir beraten und vertreten insbesondere inhabergeführte Unternehmer in allen rechtlichen Bereichen der Unternehmensnachfolge/Betriebsnachfolge bzw. Unternehmensverkaufs. Wir klären im Vorfeld alle rechtlich wichtigen Aspekte und stimmen die Prozesse mit Steuerberatern ab und führen die Verhandlungen mit Interessenten. Wir klären erbrechtliche Fragestellungen und finden mit Ihnen zusammen die optimale Lösung für Ihr Unternehmen und Ihre Familie.
Häufig sind bereits vor konkreten Vertragsverhandlungen Verschwiegenheitsvereinbarungen mit zukünftigen Vertragspartnern nötig. Auch hier stehen wir unseren Mandanten zur Seite.
Ein Auszug aus unserem Tätigkeitsfeld im Bereich der Unternehmensnachfolge:
- allgemeine Beratung betreffend aller rechtlichen Fragen der Unternehmensnachfolge
- Erstellung von Plänen für die geplante Unternehmensnachfolge
- Gestaltung und Prüfung von Übergabeverträgen
- Fertigung von Entwürfen von Testamenten (Unternehmertestament), Erbverträgen, Schenkungsverträgen, Pflichtteilsverzichten, Eheverträgen
- Vertretung in streitigen Auseinandersetzungen
- Geheimhaltungsvereinbarung, NDA