Abmahnung

Nicht nur im Arbeitsrechts, sondern auch in den Bereichen des Urheber-Marken-,Persönlichkeits- und Wettbewerbsrechts werden häufig Abmahnungen ausgesprochen.

Mit einer Abmahnung wird der Gegner außergerichtlich aufgefordert, eine bestimmte Handlung (z.B. Urheberrechtsverletzung, Markenverletzung, Persönlichkeitsrechtsverletzung oder eine rechtswidrige Wettbewerbshandlung) in Zukunft zu unterlassen. Wesentliche Voraussetzung ist natürlich, dass auch tatsächlich eine Rechtsverletzung des Abmahnenden vorliegt. Dem Abgemahnten wird mit der Abmahnung die Gelegenheit geben, die rechtliche Auseinandersetzung durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Die Abmahnung verfolgt damit das Ziel, eine Streitigkeit bereits außergerichtlich kostengünstig zu erledigen und ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden.

Wir können auf eine langjährige Erfahrung im Bereich von Abmahnungen im Wettbewerbsrecht, Urheber- und Markenrecht zurückgreifen.

Ein Auszug aus unserem Tätigkeitsfeld im Bereich der Abmahnung:

  • Verteidigung nach Erhalt einer Abmahnung
  • Erstellung von Abmahnungen
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
  • Geltendmachung von Vertragsstrafen
  • Vertretung in Ordnungsgeldverfahren
  • Verhandlung von Vergleichsvereinbarungen

Verteidigung nach Erhalt einer Abmahnung

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten nach Erhalt einer Abmahnung und klären Sie umfassend über das weitere Vorgehen auf und wägen mit Ihnen zusammen die Vor- und Nachteile des weiteren Vorgehens ab. Dabei steht die Prüfung der erhaltenen Abmahnung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung im Zentrum unserer Tätigkeit. Oft können bereits auf dieser Ebene erfolgreiche Abwehrstrategien entwickelt werden. Denn die Vorgaben für eine wirksame und rechtmäßige Abmahnung werden seitens der Gerichte und des Gesetzgebers stetig verschärft. Unsere Prüfung umfasst folgende Aspekte:

  • Ist der Abmahnende überhaupt berechtigt?
  • Liegt ein Missbrauchsfall vor?
  • Bestehen die geltend gemachten Ansprüche?
    • Materielle Berechtigung
    • Prüfung von Rechtsverletzungen
    • Verjährung
    • Verwirkung
  • Einhaltung der Formalien einer Abmahnung
  • Prüfung der Fristen
  • Prüfung der angeforderten Unterlassungserklärung
  • Prüfung von Gegenmaßnahmen

Sollte unsere Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass die Abmahnung rechtmäßig und wirksam ist, legen wir im nächsten Schritt besonderen Wert auf die Aufklärung der Vorteile aber auch der Risiken, die mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafenverpflichtung eingegangen werden. Zu oft neigen abgemahnte Parteien dazu, leichtfertig und ohne ausreichende Prüfung, eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen abzugeben. Das oft vorhandene Bewusstsein, durch eigene Handlungen Rechte anderer verletzt zu haben darf und sollte jedoch nie allein ausschlaggebend dafür sein zu entscheiden, wie in der Sache weiter vorgegangen werden soll. Gerade die wirtschaftlichen Risiken, die aus der Abgabe einer Unterlassungserklärung resultieren sollten immer im Zentrum der Überlegungen stehen.

Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, beraten und unterstützen wir unsere Mandanten auch hier. Schließlich weisen auch diese Verfahren eine Reihe von Besonderheiten auf, die es zu berücksichtigen gilt. Dabei steht auch hier immer das Interesse des Mandanten im Mittelpunkt.

Daneben beraten wir auch zu sonstigen Strategien zur Abwehr bereits ausgesprochener Abmahnung. Sollte es möglich sein werden wir auch gerne versuchen, eine einvernehmliche Einigung mit der Gegenseite abzuschließen. Entscheidend ist stets allein das Interesse des Mandanten, wie er die Auseinandersetzung gestalten möchte.

Erstellung von Abmahnungen

Sollten Rechte unserer Mandanten verletzt werden beraten wir diese auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Verletzern, insbesondere in den Bereichen des Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Wettbewerbsrechts.

Dies beginnt mit der Prüfung, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt und der Erstellung von Abmahnungen. Auch dabei orientieren wir uns stets daran, die Interessen unserer Mandanten in Einklang mit den Vorgaben der Rechtsprechung umzusetzen. Hierbei kommt uns unsere jahrelange Erfahrung zum Vorteil. Diese ermöglicht es uns, bei unserem Vorgehen auch die wirtschaftlichen Interessen unseren Mandanten zu berücksichtigen.

Abhängig davon, wie der Verletzer reagiert schließen sich die Geltendmachung der Nebenansprüche oder die Durchführung gerichtlicher Verfahren an. So konnten wir in den letzten Jahren für unsere Mandanten eine Vielzahl einstweiliger Verfügungen und Urteile vor allen namhaften Gerichten der Republik erstreiten.

Nebenansprüche und Vertragsstrafen

Nebenansprüche sind ein wichtiger Teil, die bei Abmahnungen meist unterschätzt werden. Dennoch folgen der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in der Regel auch div. weitere Ansprüche, die allesamt ihre Grundlage in der vorangegangenen Rechtsverletzung haben.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten auch bei der Abwehr wie auch bei der Geltendmachung von Nebenansprüchen.

Hierzu gehören folgende Bereiche:

  • Schadensersatzansprüche
  • Auskunftsansprüche
  • Lizenzgebühren

Ein wichtiger Aspekt ist auch die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Vertragsstrafen, die aufgrund der Verletzung von Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafenverpflichtung geltend gemacht werden können.