Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen und bei Streitigkeiten und Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber.
Zu den Schwerpunkten unserer Tätigkeit im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer gehört:
- Prüfung von Arbeitsverträgen
- Prüfung von Abmahnungen
- Prüfung von Kündigungen
- Durchsetzung von Lohnansprüchen
- Prüfung von Bonusvereinbarungen
- Beratung bei Fragestellungen im Rahmen einer Beförderung
- Vertretung bei Kündigungsschutzklagen
- Verhandeln von Abfindungen
- Verhandeln von Aufhebungsverträgen
Unsere umfassende Beratung zielt darauf ab, Ihre Rechte als Arbeitnehmer zu schützen und durchzusetzen, sei es bei der Vertragsgestaltung, im laufenden Arbeitsverhältnis oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Prüfung von Arbeitsverträgen vor Vertragsschluss
Wir beraten Arbeitnehmer auch vor Abschluss eines Arbeitsvertrages. Häufig übersendet der zukünftige Arbeitsgeber nach erfolgreich geführten Bewerbungsgesprächen einen Vertragsentwurf, der nicht in allen Punkten eindeutig ist oder beim Arbeitnehmer Fragen aufwirft. Häufig scheinen Formulierungen in dem Vertrag nicht mit dem mündlich Vereinbarten übereinzustimmen oder es ergeben sich bereits im Vorfeld Fragen, insbesondere zu variablen Lohn- oder Bonusregelungen.
Fragen und Probleme im bestehenden Arbeitsverhältnis
Auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses kann es zu Auseinandersetzungen oder Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber kommen.
Häufig wird eine erhaltene Abmahnung als unberechtigt empfunden. Wir prüfen, ob ein Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte besteht.
Auch bei der Nichtauszahlung von vereinbarten Bonuszahlungen oder variablen Vergütungen vertreten wir Arbeitnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Wir beraten Arbeitnehmer auch in Fragestellungen, die sich bei einer Beförderung ergeben. Mit einer Beförderung ist nämlich nicht nur eine „Besserstellung“ verbunden, sondern auch unter Umständen der Verlust des Arbeitsschutzes zu berücksichtigen. Wir beraten unsere Mandanten bereits im Vorfeld einer Beförderung.
Prüfung von Kündigungen / Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
Wir beraten Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis beenden wollen.
Aber auch in Fällen, in denen ein Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten hat, überprüfen wir, ob diese wirksam ist.
Da eine Kündigungsschutzklage spätestens drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden muss, da die Kündigung sonst grundsätzlich als wirksam gilt, ist es ratsam, sofort nach Erhalt der Kündigung rechtlichen Rat einzuholen. Wir vertreten Arbeitnehmer bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht. Auch verhandeln wir Aufhebungsverträge und Abfindungen.
Ein bedeutender Fall zugunsten der Arbeitnehmer war das Urteil vom 1. Dezember 2021 (Az. 5 AZR 334/21), bei dem das BAG entschied, dass ein Arbeitgeber die Betriebsrente an die Lebenshaltungskosten anpassen muss, um den Wert der Rente zu erhalten.
Ein weiteres wichtiges Urteil des BAG vom 30. März 2022 (Az. 10 AZR 318/21) bestätigte, dass Arbeitnehmer Anspruch auf angemessene Entschädigung haben, wenn sie aufgrund von Diskriminierung benachteiligt wurden. Dies stärkt die Position von Arbeitnehmern in Fällen von Benachteiligung am Arbeitsplatz.
In dem Urteil vom 19. Januar 2023 (Az. 2 AZR 9/22) entschied das BAG zugunsten eines Arbeitnehmers, dass eine Kündigung wegen wiederholter Krankheit unzulässig ist, wenn der Arbeitgeber die Wiedereingliederung des Mitarbeiters nicht ausreichend geprüft hat .
Überprüfung von Arbeitszeugnissen
Nach der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses steht dem ehemaligen Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis zu. Für einen späteren Bewerbungsprozess ist ein gutes Zeugnis unerlässlich. Häufig enthalten Zeugnisse unvorteilhafte Formulierungen. Wir prüfen Arbeitszeugnisse und vertreten Arbeitnehmer gegen ihre ehemaligen Arbeitgeber. Auch unterstützen und vertreten wir Arbeitnehmer, wenn gar kein Zeugnis ausgestellt wurde, bei der Durchsetzung auf Erhalt eines Zeugnisses.