Das „Internetrecht“ ist an sich kein eigenes Rechtsgebiet. Unter diesen Begriff werden häufig alle Sachverhalte, die durch die Benutzung des Internets entstehen, zusammengefasst.
Unter das Internetrecht fallen die Streitigkeiten, die sich aus dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen über das Internet (Fernabsatzgeschäfte) ergeben. Hier ist beispielsweise an Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht zu denken.
Durch die Verwendung von urheberechtlich geschützten Werken auf Webseiten oder durch die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Veröffentlichungen im Internet kann es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im Bereich des Internetrechts außergerichtlich und gerichtlich.
Wir setzen die Rechte unserer Mandanten bei der Verletzung von wettbewerbsrechtlichen Regelungen, Urheberrechten, Designrechten, Markenrechten und Persönlichkeitsrechten auf Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft durch.
Auch nach der Inanspruchnahme durch Dritte beraten und vertreten wir unsere Mandanten bei der Abwehr von Unterlassungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüchen.
Ein Auszug aus unserem Tätigkeitsfeld im Internetrecht:
- Prüfung Onlineshop
- rechtssichere Gestaltung Onlineshop
- Überprüfung der Einhaltung der Informations- und Belehrungspflichten im Fernabsatzgeschäft
- Prüfung ebay-shop, amazon shop etc.
- Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Beratung zum Datenschutz
- Beratung und Vertretung in urheberrechtlichen Fragen durch Verstöße im Internet
- Beratung und Vertretung in markenrechtlichen Fragen durch Verstöße im Internet