Urheberrecht

Der Schutz des geistigen Eigentums bildet den Kern des Urheberrechts, das im gleichlautenden Urhebergesetz (UrhG) seine gesetzliche Grundlage gefunden hat. Der Gesetzgeber gewährt dem Urheber und Schöpfer eines Werkes umfassenden Rechtsschutz. Unter den Begriff des Werkes fallen nicht nur die klassische Kunst und Literatur sowie die allgemeinen Wissenschaften. Auch für die Werke der Musik, des Films, der Baukunst und der Fotografie gilt der Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.

Jeder, dessen Ideen sich in einem der geschützten Werke verkörpern, muss sich darauf Jeder, dessen Ideen sich in einem der geschützten Werke verkörpern, muss sich darauf verlassen können, dass sein geistiges Eigentum vor unberechtigten Nutzern geschützt wird, selbst wenn diese das Werk nur in Teilen verwenden oder bearbeiten.

Rechtsgebiete des Urheberrechts

Unter dem Oberbegriff des „Urheberrechts“ lassen sich inzwischen eine Vielzahl unterschiedlicher Teilrechtsgebiete zusammenfassen. Hierzu zählen:

  • Fotorecht
  • Filmrecht
  • Kunstrecht
  • Bühnenrecht
  • Fernsehrecht
  • Softwarerecht 
  • Internetrecht
  • Merchandisingrecht
  • Musikrecht
  • Architektenrecht
  • Verlagsrecht
  • Autorenrecht

Hierbei handelt es sich teilweise um Rechtsgebiete, die für sich genommen gleichfalls eine eigene Schwerpunktqualität besitzen, sodass es gerade bei umfangreicheren Rechtsfragen immer wieder zu Überschneidungen kommt. Für eine zielführende Beratung unserer Mandanten ist es daher von wesentlicher Bedeutung, dass wir sämtliche rechtliche Fragestellungen berücksichtigen. Nur so lässt sich eine für den Mandanten im Einzelfall verwertbare und sinnvolle Rechtsberatung sicherstellen.

Beratung und Vertretung im Urheberrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in sämtlichen Belangen des Urheberrechts. Dabei kommt unseren Mandanten die langjährige Erfahrung der Rechtsanwälte der Kanzlei zugute, insbesondere im Bereich des Urheberrechts und gewerblichen Rechtsschutzes, als auch in den Parallelrechtsgebieten. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über eine langjährige Erfahrung in der Bearbeitung urheberrechtlicher Verfahren, sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung.

Unsere Beratung beginnt bereits auf der Ebene der rechtlichen Absicherung erster Werkideen, um eine spätere wirtschaftliche Verwertung zu gewährleisten. Nur durch eine auf die jeweiligen Interessen unserer Mandanten genau zugeschnittene Rechtsberatung lässt sich eine optimale Verwertbarkeit des geistigen Eigentums ermöglichen.

Vor allem durch die Erstellung von Lizenzverträgen, die auf die konkreten Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten sind, können wir einen wichtigen Beitrag für die rechtliche Absicherung ihrer Ideen und Vorstellungen leisten. Dabei berücksichtigen wir stets die Besonderheiten der jeweiligen Vertragskonstellation, um eine optimale wirtschaftliche Verwertung sicherzustellen. Gerne begleiten wir unsere Mandanten auch bei den vorherigen Vertragsverhandlungen und können so einen zusätzlichen Beitrag leisten, um deren Interessen bestmöglich zu wahren.

Gerade die Besonderheiten in den Vertragsbeziehungen mit einzelnen Lizenznehmern sind die Grundlage für eine wirtschaftlich optimale Ausbeutung der einzelnen Werkidee. Dabei kommt unseren Mandanten unsere langjährige Erfahrung gerade in diesem Bereich besonders zugute.

Doch auch für den Verletzungsfall stehen wir unseren Mandanten bei. Dies beginnt mit der außergerichtlichen Prüfung und Geltendmachung von Unterlassungs-, Schadensersatz-, und Auskunftsansprüchen. Hierzu zählt vor allem die Erstellung von Abmahnungen. Aber auch die Beratung bei der Abwehr urheberrechtlicher Abmahnungen bildet einen Teil unserer Tätigkeit ab.

Sofern eine gütliche Einigung nicht möglich ist, vertreten wir unsere Mandanten auch bei der sich anschließenden gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche. Dabei achten wir besonders darauf, dass durch den Verlauf eines möglicherweise langen Rechtsstreits die Interessen des Mandanten nicht aus dem Blickfeld geraten.

Folgende Tätigkeitsfelder bilden den Kern unserer Arbeit im Bereich des Urheberrechts:

  • Anwaltliche Beratung von Urhebern und Lizenznehmern
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen
  • Abwehr von Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen 
  • Prozessvertretung
  • Vertragsverhandlungen / Vergleichsverhandlungen 
  • Titelschutzanzeige
  • anwaltliche Hinterlegung für einen Prioritäts-/Urhebernachweis
  • Vertragsverhandlungen / Vergleichsverhandlungen 
  • Erstellung von Verträgen und Vertragsmuster u.a.: 
    • Nutzungs- und Lizenzvertrag 
    • Künstlervertrag 
    • Bühnenvertrag 
    • Filmvertrag 
    • Programmvertrag 
    • Musikvertrag 
    • Fotovertrag 
    • Agenturvertrag 
    • Ausstellungsvertrag 
    • Produktionsvertrag 
    • Verleihvertrag
    • Verlagsvertrag
  • Verfassen und Abwehr von Abmahnungen 
  • Titelschutzanzeige
  • anwaltliche Hinterlegung für einen Prioritäts-/Urhebernachweis

Mandanteninteresse

Unsere gesamte Tätigkeit richtet sich stets an den besonderen Interessen unserer Mandanten aus, sodass wir für Sie eine wirtschaftlich attraktive Lösung anstreben. Dabei sollte das anzustrebende Ergebnis hat immer in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum erbrachten Aufwand zu stehen. Wirtschaftlich sinnlose Rechtsstreitigkeiten suchen wir hierdurch schon im Ansatz auszuschließen. Das Interesse des Mandanten ist der Gradmesser für unsere Tätigkeit.

Gerade die langjährige Erfahrung unserer Rechtsanwälte stellt sicher, für unsere Mandanten stets den optimalen und wirtschaftlich attraktivsten Weg verfolgen zu können – sowohl bei der Beratung als auch bei der Vertretung in gerichtlichen Verfahren. Die sich aus dieser Erfahrung ableitende besondere Kompetenz unserer Kanzlei im Urheberrecht, kommt damit unmittelbar den Interessen unserer Mandanten zugute. Die Erfüllung dieser Erwartung unserer Mandanten ist das Leitmotiv unserer anwaltlichen Tätigkeit.