Persönlichkeitsrecht

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht und schützt vor Eingriffen in den Lebens- und Freiheitsbereich des Einzelnen. Dieses Recht steht jedoch nicht nur natürlichen Personen zu, sondern auch unternehmen, Vereinen und sonstigen juristischen Personen.

Gesetzlich geregelt ist das Recht am eigenen Bild, das Namensrecht und auch das Recht auf Achtung der Ehre. Durch die Rechtsprechung entwickelt und zwischenzeitlich gewohnheitsrechtlich anerkannt, wird heute das allgemeine Persönlichkeitsrecht mit umfassenden Persönlichkeitsschutz aus Art. 1 GG i.V.m. Art. 2 GG abgeleitet.

Wir beraten und vertreten Unternehmen, Ministerien, Verlage, Fernsehsender, Produktionsunternehmen bereits im Vorfeld von Veröffentlichungen, um spätere Auseinandersetzungen zu verhindern.

Wir stehen aber auch natürlichen, wie auch juristischen Personen und Unternehmen zur Seite, die durch Fernsehberichte, Zeitungsartikel, Radiosendungen oder andere Formen der Medienberichterstattungen betroffen sind. Aber gerade das Internet führte zu einer deutlichen Steigerung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die aufgrund der erheblichen Dynamik die diesem Medium zu eigen ist, nur schwer zu rückgängig zu machen sind. Insbesondere in den sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram etc. kommt es häufig zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Eine erfolgreiche Verfolgung dieser Verletzungen setzt stets eine gute rechtliche Beratung voraus, die gerade auch die Besonderheiten dieses Mediums berücksichtigt.

Neben den juristischen Möglichkeiten beachten wir, soweit erforderlich, auch das Bild in der Öffentlichkeit und nutzen die Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit.

Ein Auszug aus unserem Tätigkeitsfeld im Persönlichkeitsrecht:

  • allgemeine Beratung 
  • Verfassen und Abwehr einer Abmahnung
  • Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen
  • Abwehr von Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen
  • Überprüfung von Artikeln, Werken im Vorfeld der Veröffentlichung
  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Gegendarstellung
  • Geltendmachung und Abwehr von Unterlassungsansprüchen
  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Berichtigung, Widerruf unrichtiger Tatsachenbehauptungen
  • Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • Vertragsverhandlungen / Vergleichsverhandlungen
  • außergerichtliche Vertretung
  • Prozessvertretung